HEILPRAKTIKERPRAXIS

Abrechnung

Bei uns erfolgt grundsätzlich keine Abrechnung nach Zeiteinheit, sondern es erfolgt eine individuelle leistungsbezogene Abrechnung entsprechend der Diagnose und dem Bedarf der Behandlung.


Kostenübernahme Heilpraktikerleistung:

Heilpraktikerleistungen sind grundsätzlich private Leistungen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufeland Leistungsverzeichnis.  Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich die Kosten – abhängig von Ihrer Krankenversicherung – ganz oder teilweise erstatten zu lassen. 


Gesetzlich versicherte Patient/-in

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Die genauen Leistungen Ihrer Krankenkassen stimmen Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. 

Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen. Die genauen Leistungen Ihrer Zusatzversicherung stimmen Sie bitte vorab direkt mit Ihrer Versicherung ab.


Privat versicherte Patient/-in

Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn, über die Modalitäten der Kostenübernahme.



Kostenübernahme Osteopathie:

Osteopathische Behandlungen sind grundsätzlich private Leistungen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufeland Leistungsverzeichnis.  Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich die Kosten – abhängig von Ihrer Krankenversicherung – ganz oder teilweise erstatten zu lassen. 


Gesetzlich versicherte Patient/-in

Die meisten gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten einer osteopathischen Behandlung, wenn der Osteopath eine anerkannte Ausbildung absolviert und damit die Berechtigung zum Beitritt in einen Verband erworben hat. Als Mitglied des Verbands der Osteopathen Deutschland e.V. erfülle ich diese Vorrausetzungen. Eine aktuelle Übersicht der Krankenkassen, die sich an den Kosten beteiligen finden Sie beim Osteokompass

Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen. Die genauen Leistungen Ihrer Zusatzversicherung stimmen Sie bitte vorab direkt mit Ihrer Versicherung ab.


Privat versicherte Patient/-in

Die meisten privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn, über die Modalitäten der Kostenübernahme.



Kostenübernahme Physiotherapie:


Gesetzlich versicherte Patient/-in

Unsere Praxis ist eine reine Privat- und Selbstzahlerpraxis, d. h. wir rechnen nicht direkt mit den Krankenkassen ab. Natürlich sind gesetzlich Versicherte bei uns auch herzlich willkommen, jedoch müssen Sie die Rechnung selbst bezahlen. Bei individuellen Fragen zu Kosten der einzelnen Leistungen, sprechen Sie uns einfach an.


Privat versicherte Patient/-in

Sie erhalten von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese können Sie von Ihrer privaten Krankenkasse erstatten lassen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn, über die Modalitäten der Kostenübernahme.